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Italien: Coronavirus und Insolvenzen

In der italienischen Gerichtspraxis waren Insolvenzverfahren bis zum Ende des Covid-19-Notstands de facto ausgesetzt. Mit dem Erlass - Gesetz Nr. 23 vom 8. April 2020 (so genannter "Liquiditätserlass") wird dies nun offiziell. Artikel 10 des Erlasses hindert ein Unternehmen daran, bis zum Ende des Notstands Insolvenzantrag zu stellen. Mit dieser Regel wird ein zweifaches Ziel verfolgt: erstens, weiteren Liquiditätsdruck auf Unternehmer zu nehmen und das damit verbundene Risiko einer Streuung des Produktionsvermögens zu hindern. Zweitens, der Zunahme von Insolvenzanträgen entgegenzuwirken und die Gerichte in dieser Notsituation zu entlasten.

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