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COVID Notfallverordnung bringt "Mini-Condono"

Das Gesetzesdekret Nr. 76 vom 16.07.2020 (das sogenannte "Vereinfachungsdekret") sieht für das öffentliche Baurecht wichtige Änderungen vor. Betroffen sind unter anderem solche Bauten, die teilweise von der Baugenehmigung und den Planunterlagen abweichen. Es sieht eine Einschränkung der Sanktionsnorm des Art. 34 Abs. 2 des Präsidialdekretes 380/2001 (Öffentliches Baurecht Italien) vor. 

Der neu eingeführte Artikel 34-bis des Präsidialerlasses 380/2001 trägt den Titel "Konstruktive Toleranzen" und ist auf folgende Situationen anwendbar:

kleine Unterschiede in Bezug auf das, was in der Baugenehmigung fehlt, und, allgemeiner, in Bezug auf die städtebaulichen und baurechtlichen Vorschriften (Abstände, Höhen usw., denen die Baugenehmigung selbstverständlich entsprechen muss);

einer anderen Art von Unterschieden, die sich für unterschiedliche Bedürfnisse während der Bauphase der Werke ergeben können;

die Art und Weise, wie die in den beiden vorstehenden Punkten genannten Unterschiede bei der Durchführung nachfolgender Arbeiten in Abwesenheit und bei der rechtmäßigen Bewegung von Gebäuden berücksichtigt werden müssen.

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