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Der Ministerialerlass Nr. 193 vom 16. September 2022 zur Regelung der Vergabe von Konzessionsverträgen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und der Vergabeverfahren öffentlicher Einrichtungen in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste wurde verabschiedet: Bürgschaften und Versicherungspolicen müssen Standardvorgaben entsprechen.

Im Amtsblatt Nr. 291 vom 14. Dezember 2022 wurde die Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 193 vom 16. September veröffentlicht, die die Musterregelungen für die in den Artikeln 24, 35, 93, 103 und 104 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 18. April 2016 vorgesehenen Bürgschaften und Versicherungen enthält.

Anwendungsbereich der Bestimmungen des MISE-Erlasses
Die Bürgschaften und Versicherungen, auf die in verschiedenen Bestimmungen des Vergaberechts im Gesetzesdekret 50/2016 Bezug genommen wird, müssen den in Anhang A vorgesehenen Mustern entsprechen und die Bieter und Auftragnehmer müssen der Vergabestelle zur Vereinfachung der Verfahren die in Anhang B enthaltenen technischen Formulare vorlegen.

Bürgschaften können auch von mehreren Bürgen gemeinsam ausgestellt werden.

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