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Vorkaufsrecht nach dem Reichsbesiedlungsgesetz (§§ 4 ff. RSG)

Immer wieder kommt es in Italien zu Streitigkeiten, wenn bei einem Grundstückskauf das gesetzliche Vorkaufsrecht missachtet wird. In der italienischen Gesetzgebung sind solche Rechte beispielsweise den Mietern, Pächtern - und bei landwirtschaftlicher Nutzung - dem angrenzenden Landwirt oder Pächter ausdrücklich vorbehalten.

Wollen Sie ein Rustico, ein kleines landwirtschaftliches Häuschen in ländlicher Gegend, mit Grundstück kaufen oder verkaufen, sollten Sie diese Frage fachmännisch überprüfen lassen. Denn dem Nachbarn, der selbst Landwirt ist, und dem das Grundstück nicht ordnungsgemäß angedient wurde, steht innerhalb Jahresfrist ein Anfechtungsrecht zu. Dieses übt er dann gegen den Käufer der Immobilie aus, selbstverständlich gegen Zahlung des Kaufpreises. Dagegen ist der Verkäufer, der das Vorkaufsrecht vorher dem Nachbarn hätte andienen müssen, dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch hohe Ersatzforderungen, etwa wenn der Kläger die Immobilie zu einem besseren Preis innerhalb eines Jahres hätte weiterveräußern wollen.  

Die gesetzlichen Regelungen zum Vorkaufsrecht gehen auf die 60iger und 70iger Jahre zurück. Auch wenn sich die landwirtschaftlichen Gegebenheiten in Italien seither verändert haben: Die aktuelle Rechtsprechung nimmt das gesetzliche Vorkaufsrecht sehr genau, insbesondere die Formvorschriften, also die ordnungsgemäße Andienung und Ausübung desselben.

Ganz unbekannt ist das Vorkaufsrecht des angrenzenden Landwirts auch in Deutschland nicht. Eine vergleichbare Vorschrift fndet sich beispielsweise im Reichsbesiedlungsgesetz (§§ 4 ff. RSG)

Vorkaufsrecht nach dem Reichsbesiedlungsgesetz (§§ 4 ff. RSG)

 

 

Vorkaufsrecht nach dem Reichsbesiedlungsgesetz (§§ 4 ff. RSG)
Vorkaufsrecht nach dem Reichsbesiedlungsgesetz (§§ 4 ff. RSG)
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