Italienische Rechtsterminologie mit Einführung in das italienische Recht. Vorlesungsveranstaltung seit 2004 an der Universität Köln, Juristische Fakultät. Hier geht es zu
Nach einer ersten Einführung in das italienische Rechtssystem, beschäftigt sich der Kurs mit den einzelnen Teilrechtsgebieten des Codice Civile, also dem italienischen Zivilgesetzbuch, die thematisch in jeder Veranstaltung erarbeitet werden. Die einzelnen Themengebiete werden anhand von Fällen aus der anwaltlichen Praxis besprochen. Im Rahmen der Rechtsvergleichung sollen Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede zwischen deutschem und italienischem Recht herausgearbeitet werden.
Gemäß der geltenden Juristenausbildung wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, einen sog. Fremdsprachenkompetenznachweis gemäß (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 JAG NW i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG NW zu erwerben. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Besuch des Kurses (10/12) sowie eine erfolgreiche Prüfungsklausur, die zum Ende des Semesters gestellt wird. Art und Inhalt der Prüfungsklausur werden in den Unterrichtsstunden besprochen. Im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs Wirtschaftsjurist ist die Veranstaltung Teilbereich des Moduls Internationales und Rechtsvergleichung.
Vorlesungsthemen sind:
- Italienisches Familienrecht - Ehe, Güterstand / Errungenschaftsgemeinschaft, Scheidung, Kindschaftsrecht,
- Italienisches Erbrecht - Gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil, Erbausschlagung
- Italienisches Schuldrecht, Kaufrecht, Verjährung
- Italienisches Immobilienrecht und Registerrecht
- Italienisches Gesellschaftsrecht
- Zudem werden Teilbereiche des Internationalen Privatrechts, also Regelungen und Anwendungsvorrang der ROM I, ROM II, ErbrechtsVerordnung, Güterrechtsverordnung, dem UN-Kaufrecht (CISG), UNIDROIT Principles sowie den einschlägigen Verordnungen und Konventionen im Familienrecht bearbeitet.
Sprechstunden nach Vereinbarung per E-Mail:
Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Lehrbeauftragter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln