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Die italienische Post bietet seit Jahrzenten die sog. buoni fruttiferi an. Es handelt sich dabei um vom italienischen Staat garantierte Postsparbriefe, ohne Vermittlungsgebühren und mit steuerlichen Begünstugungen bei den Kapitalerträgen. In früheren Zeiten, wurden diese Staatsanleihen sehr hoch verzinst. Aktuell ist die Verzinsung deutlich niedriger. 

  • Postsparbriefe können in Papierform oder elektronisch ausgegeben werden.

Bei papiergebundenen Anleihen erhalten die Zeichner zum Zeitpunkt der Zeichnung ein Papier, das sie vorlegen müssen, um es entweder vorzeitig oder bei Fälligkeit zurückzukaufen. Der Abonnent ist für die Verwahrung und Verwendung der in seinem Besitz befindlichen Wertpapiere verantwortlich. Diese Schuldverschreibungen werden in einer Stückelung von 50 EUR und einem Vielfachen davon ausgegeben.

Die in elektronischer Form ausgegebenen Anleihen werden ausschließlich durch einen Buchungseintrag auf einem Verrechnungskonto (Postsparbuch oder Bancoposta-Girokonto) dargestellt. Diese Schuldverschreibungen müssen denselben Namen tragen wie das betreffende Verrechnungskonto. Wird die Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit oder im Voraus beantragt, wird der aufgelaufene Betrag automatisch dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das Verrechnungskonto kann nicht geschlossen werden, wenn Anleihen ausstehen. 

  • Laufzeit, Fälligkeit 

Die bis zum 27.12.2000 begebenen Buoni (Serie "Z") haben eine Laufzeit von 30 Jahren; die danach begebenen (ab Serie "A1") haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Gewöhnliche Anleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren werden bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres verzinst, in dem die Anleihe fällig wird; Anleihen mit einer Laufzeit von 20 Jahren werden ab dem 20. Jahr nicht mehr verzinst. 

Hiervon ausgenommen sind die sogenannten Buoni fruttiferi "a termine". Diese haben eine anderslautende Laufzeit, die aus dem Papier nicht unmittelbar ersichtlich ist. Die Laufzeit ergibt sich vielmehr aus einem Kürzel der Seriennummer. Je nachdem, wann die Papiere emittiert wurden, variiert die Laufzeit zwischen 5 und 9 Jahren. Zudem können ältere Papiere eine zweite Laufzeit beinhalten. 

  • Verjährung von Buoni fruttiferi a termine

Die reguläre Verjährungsdauer beträgt 10 Jahre, gerechnet ab ersten Fälligkeitstag der Einlösung. Wurde beispielsweise ein Buono am 10.04.2001 erworben (7 Jahre Laufzeit), dass beginnt die Verjährungsfrist am 11.04.2008 zu laufen. In Italien gilt Stichtagsverjährung. Ab dem 12.04.2018 wäre dann die Gesamtforderung verjährt, nicht nur die Zinsen! 

Diese Intransparenz löst bei Investoren mit Wohnsitz in Deutschland Probleme aus!

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Unsere Kanzlei arbeitet seit 1996 im deutsch italienischen Recht.  

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Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht.

Dott.ssa Fatima Laghbili, juristisches Studium an der Universität PISA, Facoltà di Giurisprudenza, mit Graduierung LMG/01 (Giurisprudenza); Postgradual Universität zu Köln, Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen. Schwerpunkt: Auflösung von Bankdepots und Notariat.

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