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Antikorruption, Betrug und Geldwäscheregelungen in Italien gemäß Gesetz Nr. 231/2001 (Responsabilità amministrativa delle società e degli enti Dlgs 231)

Dlgs 231/2001 Management Verantwortung italienisches Gesellschaftsrecht Haftung Korruption Geldwäsche Code of Conduct Italien Weltausstellung

Unsere Kanzlei berät seit Jahren deutsche Muttergesellschaften und Geschäftsführer im Controling der italienischen Gesellschaften nach den einschlägigen Compliancevorschriften. Das Gesetz sieht eine Strafbarkeit der juristischen Personen für Wirtschaftsdelikte mit Sanktionen von bis zu 3 Mio. EURO, Geschäftsverboten und Einziehung von Vermögen vor.

  • Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit
  • Entwurf eines Compliance Management Systems und Code of Conduct
  • Einführung des "Modello" nach Dlgs 231/2001

Wir vertreten die deutschen Geschäftsführer in den Kontrollgremien.

 

Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt, zuglleich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

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