Erbschaftssteuer in Europa
Die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer sollte von Anfang an geprüft werden. Da nur vereinzelt Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, bedarf es einer besonderen Kenntnis zum internationalen und ausländischen Steuerrecht. Wir kooperieren mit Steuerberatern im In- und Ausland zu Fragen des ausländischen und deutschen Erbschaftssteuerrechts, dem Doppelbesteuerungsabkommen, Bewertungen, Freibeträgen von Ausländern und Anrechnungen ausländischer Erbschaftssteuer.
Nachlassplanung für Vermögen in Europa
Gemeinsam mit Notaren und Steuerberatern entwerfen wir Testamente und Schenkungsverträge, die in beiden Ländern verwendet werden können und so eine einheitliche Vorgehensweise gewähren.
Ausschlagung der Erbschaft im Ausland - Europa
Als Ansprechpartner betreuen wir unsere Mandanten bei der Erbausschlagung. Wir entwerfen und koordinieren die erforderlichen Verzichtserklärungen.
Beratungskosten zu Erbfällen in Europa
Grundsätzlich empfehlen wir eine Honorarvereinbarung, unabhängig von dem Nachlasswert. Auf diesem Weg können die Kosten weitestgehend transparent gehalten werden. Endet das Mandat vorzeitig oder wird auf einzelne Mandatspunkte verzichtet, zahlt der Mandant nur die bis dahin erbrachte Bearbeitung. Hierzu noch ein Tip: Aufwendungen zur Erlangung der Erbschaft im Ausland sind als Kosten des Erbanfalls im deutschen Erbschaftssteuerrecht regelmäßig abzugsfähig (sog. Erwerbsaufwand - § 10 Abs.5 Nr. 3 ErStG; sog. Rechtsverfolgungskosten zuletzt: BFH 15.06.2016 II R24/15).
Über uns
Unsere Kanzlei arbeitet seit 1995 im europäischen Rechtsverkehr. Das Erbrecht- und Erbschaftssteuerrecht der Mitgliedsstaaten in Europa bildet hierbei einen besonderen Schwerpunkt. Es handelt sich also um Erbfälle, in denen der Verstorbene im Ausland lebte oder Vermögen im In- oder Ausland besaß. Diese Umstände werfen regelmäßig komplexe Fragen zum internationalen Güter- und Erbschaftssteuerrecht auf, für die es Expertise zu den Rechtssytemen der Länder der Europäischen Union braucht.
Ihr Berater
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln.