Wir betreuen Privatpersonen und Verbraucher in Europa.
Wir beraten und betreuen Arbeitnehmer auf dem Gebiet des internationalen Arbeitsrechts mit Schwerpunkt Individualarbeitsrecht in Europa. Hierzu zählen insbesondere
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das Recht bei Einstellung des Arbeitnehmers,
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das laufende Arbeitsverhältnis,
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Direktions- und Weisungsrecht, Kündigungsverfahren und Abfindungsverhandlungen, Sozialpläne/Interessenausgleich
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Bußgeldsachen
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Verkehrsunfälle
Testament Pflichtteil Vermächtnis Ausschlagung Miterben
Europäisches Erbrecht: Ab dem 17.08.2015 gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung (sog.Rom IV-Verordnung)
Die EU-Verordnung enthält kein neues eigenständiges Erbrecht, sondern regelt im Wesentlichen, welches nationale Erbrecht bei internationalen Todesfällen anwendbar ist sowie Regelungen zur
- Zuständigkeit der Gerichte,
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen/öffentliche Urkunden
- zum Europäischen Nachlasszeugnis
Wir beraten zum Internationalen Erbrecht der Länder der europäischen Union einschließlich der Staaten (Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien) sowie ehemaliges Jugoslawien (Serbien Montenegro, Bosnien Herzegowina, Kroatien, Slowenien) und der Schweiz. Vorsorgeberatung bei der Testamenterrichtung. Wir ermitteln Vermögen und Schulden des Verstorbenen, falls erforderlich auch grenzüberschreitend.
Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren
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Auseinandersetzungen,
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Erbscheinsverfahren,
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Erbschaftsannahme- oder Ausschlagung
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notarielle oder gerichtliche Erbschaftsauseinandersetzungen.
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Grundbuchumschreibungen nach Erfbfall
und veranlassen die entsprechenden
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Eintragungen und Korrekturen der Personenstandsdaten,
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Umschreibungen in den Grundbüchern und Immobilienregistern
Soweit erforderlich, kann das Verfahren von uns oder über unser Netzwerk auch im Ausland betreut werden. Als hiesiger Ansprechpartner informieren wir unsere Klienten über die Vorgänge. Unsere Dienstleistung bieten wir bundesweit an. Wir korrespondieren in den 5 europäischen Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch).
Beratungen zum internationalen Erbschaftssteuerrecht runden unsere Leistung ab.
Familienrecht International Trennung Scheidung
Wir beraten umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts. Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten bei der
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der Ehetrennung und Ehescheidung,
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Sorge- und Umgangsrecht,
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der güterrechtlichen Auseinandersetzungen,
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Grundbuchumschreibungen nach Scheidung
und veranlassen die entsprechenden
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Eintragungen in die nationalen Heirats- und Eheregister,
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Korrekturen der Personenstandsdaten,
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Umschreibungen in den Grundbüchern und Immobilienregistern.
Beratungen zum internationalen Steuerrecht runden unsere Leistung ab. Soweit erforderlich, kann das Verfahren von uns oder über unser Netzwerk auch im Ausland betreut werden. Als hiesiger Ansprechpartner informieren wir unsere Klienten über die Vorgänge. Wir korrespondieren in den 5 europäischen Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch).
Internationales Vertragsrecht Rechtsanwalt
Wir beraten zum internationalen Vertrags - und Verbraucherrecht - und betreuen unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche im Inland, bundesweit. Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland können durch unser Korrespondenznetzwerk zuverlässig vor Ort bereut werden. Wir koordinieren die Vorgehensweise und stehen als hiesiger Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung.
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Kaufrecht, einschließlich UN-Kaufrecht
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Verbraucherrecht
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Werkunternehmerrecht
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Miete und Pachtverträge
Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht