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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Befindet sich in dem Nachlass ein Konto bei einer italienischen Bank oder der Posbank (Bancoposta), Schuldobligationen (Buoni Fruttiferi), ein Investmentfonds oder eine Versicherung bei einem italienischen Institut, ist eine sorgfältige Informationsbeschaffung erforderlich.

Vorsicht Fallstrick: Oftmals fordern die italienischen Kreditinstitute die Erben auf, umfassende Erklärungen abzugeben, um die angefragten Informationen zu erteilen. Denn die Banken befinden sich einerseits im Spannungsverhältnis zwischen den gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzverpflichtungen zum Kunden, ihrer Steuererhebungspflicht auf Kapitaleinkünfte gegenüber dem Fiskus und den Auskunftsansprüchen der Erben andererseits. Hier ist unbedingte Vorsicht geboten! Eine falsche oder mehrdeutige Anfrage kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden mit der Folge, dass eine Ausschlagung oder Haftungsbeschränkungen nicht mehr möglich ist. Ebenfalls wichtig: Verfügt der Erbe über eine Kontovollmacht oder Onlinezugang zum Konto, kann eine Verfügung als Erbschaftssannahme gewertet werden.

Bitte beachten Sie hier unseren Artikel zu

Haftung der Erben

Verschärfte Haftung für nicht erklärte Steuern des Erblassers

Das Finanzamt vergisst nicht

Wir begleiten die berufenen Erben bei der Freigabe und Übertragung von Bankvermögen des Verstorbenen in Italien. Nachdem die Bank die Bewertung der Bankguthaben vorgenommen hat, erstellt sie die Liste und deren Gegenwert. Auf der Grundlage dieser Informationen, bereiten wir die Erbschaftssteuererklärung in Deutschland und Italien vor. Diese Vorgehensweise ist erforderlich: Aufgrund des bestehenden Informationsaustauschs, erhalten sowohl der italienische als auch der deutsche Fiskus von dem Kapitaltransfer Kenntnis. Es bedarf daher der fachkundigen Klärung, ob eine Steuererklärung erforderlich ist oder nicht.

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Verschärfte Haftung für nicht erklärte Steuern des Erblassers

Das Finanzamt vergisst nicht

 

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Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Im Jahre 2017 absolvierte er eine Spezialisierung zum italienischen Erbrecht, den sog. master breve nel diritto di successione in Mailand.

Dott.ssa Fatima Laghbili, juristisches Studium an der Universität PISA, Facoltà di Giurisprudenza, mit Graduierung LMG/01 (Giurisprudenza); Postgradual Universität zu Köln, Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen. Schwerpunkt: Auflösung von Bankdepots und Notariat. 

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