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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Neuigkeiten zum italienischen Arbeitsrecht:

September 2014: Die Regierung Renzi legt dem italienischen Senat einen Reformentwurf zu dem wichtigen Art. 18 vor. Bislang gelten bei Kündigungen in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten besondere Privilegien, insbesondere bei den Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen.

Juli 2014: Der Jobs Act (Legge n. 78/2014 di conversione del Decreto Legge n. 34/2014) enthält Reformen zu den befristeten Verträgen, der Leiarbeit und Ausbildungsverträgen. Bei den befristeten Verträgen gibt es erste Ansätze einer erleichterten Befristungsregelung und Verlängerung der Befristung von 12 auf 36 Monate.

Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Recht. Rechtsanwalt für italienisches Arbeitsrecht in Köln

 

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