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Im Dezember 2017 wurde die "nuova legge sul testamento biologico" verabschiedet. Sie ermöglicht, wie bereits seit 2009 in Deutschland, Verfügungen einer Person im Hinblick auf Organspende, Beerdigung und Kremation, vor allem aber zur Schmerztherapie und lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Ernährung. Damit wurde ein vehement ausgetragener Streit zwischen den italienischen Parteilagern beendet. Die Bindungswirkung gilt zunächst für Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien. Es bleibt abzuwarten, wie eine internationale Handhabe erfolgt, wenn sich der Patient beispielsweise im Ausland aufhält. Wir werden berichten.

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