Schiedsgerichtverfahren in Italien - Controversie arbitrabili
Schiedsvereinbarungen finden sich in einer Vielzahl von internationalen Verträgen. Im deutsch italienischen Rechtsverkehr ist die Schiedsgerichtsbarkeit von den nationalen Prozessordnungen geregelt, Artikel 806 ff C.P.C bzw. §§ 1031ff ZPO. Schiedsfähig sind grundsätzlich alle Streitigkeiten. Schiedsgerichte sind etwa die Internationale Handelskammer (ICC) oder etwa die Internationale Handelskammer von Mailand. Vereinzelt besteht eine Kopplung zwischen italienischen Kollektivverträgen, wie sie insbesondere in Handelsvertreterverträgen anzutreffen sind, und sogenannten Schiedskommissionen.
Der Vorteil eines Schiedsverfahrens liegt in Italien auf der Hand: Die Schiedsgremien verfügen häufig über eine besondere Sachnähe zum Thema und auch Schnelligkeit. Über das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 , dem Italien wie Deutschland angehören, können in Italien ergangene Schiedssprüche grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden (und umgekehrt).
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in Schiedsgerichtsverfahren in Italien. In der Regel bestehen nach den einschlägigen Schiedsordnungen keine Beschränkungen für ausländische Rechtsanwälte, bei dem Schiedsgericht zu verhandeln. Im Gegenteil: Die Teilnahme internationaler Juristen an dem Verfahren ist gewünscht und - wenn die Verfahrenssprache beherrscht wird und Kenntnisse zum internationalen Recht bestehen - auch von Vorteil, weil die ausländische Rechtssituation hinreichend dargelegt werden kann. Denn oftmals sind es gerade internationale Rechtsfragen, die streitentscheidend sind. In der Regel kann daher auf einen zusätzlichen Prozessanwalt vor Ort verzichtet werden, was durchaus wirtschaftliche Vorteile haben kann.
Wir arbeiten seit 1995 im deutsch-italienischen Rechtsverkehr mit Schwerpunkt italienisches Handels- und Gesellschaftsrecht, italienisches Steuerrecht. Wir korrespondieren in deutsch, italienisch, englisch, spanisch und arabisch.
Ihr Ansprechpartner: Gian Luca Pagliaro, mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Rechtsanwalt seit 1995, Rechtsanwaltskammer Köln
- Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
- Gerichtssachverständiger für deutsches und italienisches Recht
- Lehrbeauftragter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln für italienisches Recht und Rechtsterminologie
- Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof
Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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