E-Commerce Italien: Onlinehandel Italien / Vendite a distanza Italia
E Commerce. Der Onlinehandel blüht europaweit. Es bestehen keine geografischen Einschränkungen. Dennoch sind Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Verbraucherrechten, Schutz- und Markenrechte und nicht zuletzt das nationale Wettbewerbsrecht zu beachten. Auch, wenn eine Vielzahl der Regelungen auf Europäisches Recht zurückgehen. Die Details machen den Unterschied.
Bei der Umsatzbesteuerung sind innerhalb Europas die sog. Lieferschwellen und Optierungsmöglichkeiten nach der sog. Versandhandelsregelung zu berücksichtigen. Diese führen in der Folge zu einer Verlagerung der Umsatzbesteuerung in dem Absatzland, in dem sich der Unternehmer ab Überschreitung der Lieferschwelle registrieren lassen muss. In der Folge sind die Verkäufe mit der italienischen Umsatzsteuer abzurechnen, derzeit 22% für reguläre Handelsgüter. Die Umsatzsteuer ist in Italien zu erklären (Vor- und Jahreserklärung) und abzuführen.
Wir beraten seit 1995 Unternehmer im deutsch italienischen Kaufrecht sowie zum deutsch - italienischen Steuerrecht. Über unser landesweites Netzwerk können wir auf jahrelange Kooperationen zurückgreifen mit unseren Partner, Rechtsanwälten und Steuerberaten. Das schafft schnellere Wege und kompetente Lösungen.
Erbschaft Italien und Immobilien. Vorsicht Fallstrick
Befinden sich im Nachlass Immobilien in Italien, ist die Umschreibung auf die Erben erforderlich. Andernfalls können die geerbten Immobilien nicht veräußert werden.
Ein Erbschaftverkauf ist zwar möglich, wird aber in der Praxis kaum durchgeführt. Hintergrund ist das italienische Registerrecht (nicht Kataster), das in den Artt. 2643, 2648, 2650 c.c eine nachvollziehbare und schlüssige Rechtsnachfolge der Eigentümer vorsieht. Dementsprechend ist der Gestaltungsspielraum gering.
Es sei davor gewarnt, steuerrechtliche Effekte in den Vordergrund zu stellen oder auf "Eigeninitiative" Umschreibungen zu beantragen. Eine fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Umschreibung kann noch Jahre oder Jahrzehnte später erhebliche Probleme aufwerfen, spätestens dann, wenn die Immobilie veräußert werden soll. Denn der (italienische) Notar hat in dem Veräußerungsakt die dingliche Berechtigung des Veräußerers aufgrund des vorangegangenen Erwerbs darzulegen. Geht dem eine hinkende oder fehlerhafte Umschreibung aufgrund Erbgangs voraus, ist die Verkehrs- und Veräußerungsfähigkeit der Immobilie in Gefahr! Es beständen zwar auch später noch Heilungsmöglichkeiten. Diese setzen aber die Mitwirkung aller Erben voraus und führen erfahrungsgemäß zu zeit- wie kostenintensiven Maßnahmen. Sollten sich in der Zwischenzeit Änderungen bei den Erben (Erbfall oder Wegzug) einstellen, sind auch diese Heilungsmöglichkeiten beschränkt, jedenfalls äußerst aufwendig. Die Veräußerung würde aller Voraussicht nach scheitern. Soweit ein im italienischen Immobilienrecht gängiger Vorvertrag abgeschlossen wurde, würde sich der Verkäufer zudem auch schadensersatzpflichtig machen bzw. mit Vertragsstrafe belegt werden.
Wir bearbeiten seit über 20 Jahren Erbschafts- und Erbschaftssteuersachen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Die Erbschaftssteuererklärung und weitere Abwicklung bis zur Umschreibung der Immobilie über unsere Kanzlei ist also möglich.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,
zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt:
Wir betreuen europaweit Mandanten in dem Bereich des Biolebensmittel- und Ökorechts und bieten insbesondere an
Beratung zum Regelwerk "EG-Ökoverordnung",
Biosiegel, Zertifizierungsrecht,
Rückstands- und Lebensmittelhaftungsrecht nach EU-BasisVo und LFBG,
Rückruf, internationales Handelsrecht, Sonderrecht des Getreide - und Gemüsehandels,
Vertretung im Schiedsverfahren,
Internationale Privat Public Partnership Projekte in Afrika und Südamerika für Öko-Landbau, Verpackungs- und Verarbeitungsanlagen. Planung und Vermittlung von Finanzierungs- und Fördermitteln öffentlicher Stellen, Beratung bei der Realisierung, Projektverwaltung und Überwachung nach Erfordernissen der Public Administration . Alles aus einer Hand. Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Qualitäts- und Agraringenieure Kooperieren im Bereich Bio und Lebensmittel
Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation erfolgen durch unseren Public Relations Partner.
Zu unseren Mandanten zählen Erzeuger und Händler, die ihre Produkte als Bio- oder Ökoware anbauen oder verkaufen bzw. mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Wir kooperieren in Bürogemeinschaft mit Udo Bürk, Master of Management, Solvay Business School Brüssel (Université libre de Bruxelles) Unser Partner für Projektmanagement und europäische Korrespondenz in Wort und Schrift für die Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Holländisch und Italienisch. Kernkompetenzen: Wirtschaftsmediator und Öko-Verordnung/Bio-Lebensmittel
Die Rechtsanwaltskanzlei Pagliaro, Köln, entwirft und überprüft Vollmachten nach spanischem Recht zur Beurkundung durch einen deutschen Notar, die ohne Übersetzung direkt verwendet werden können.
Wir arbeiten seit Jahren mit verschiedenen Notariaten in Deutschland zusammen, die in spanischer Sprache beurkunden oder notariell beglaubigen. Eine auf diese Weise ausgefertigte Urkunde kann in Spanien – nach Erteilung der Apostille - unmittelbar verwendet werden.
Bezüglich der Vollmachturkunden für den Immobilienkauf lässt die Anwaltskanzlei Pagliaro dem spanischen Notar einen Entwurf zukommen, um formelle Probleme von vornherein auszuschließen. Denn nicht selten ergeben sich die Probleme erst bei dem Notartermin. Dann ist es aber häufig zu spät, um Änderungen oder Korrekturen an den Urkunden vorzunehmen. Der Termin muss dann verschoben werden. Wurde vorher ein Vorverkaufsvertrag abgeschlossen und ist dort ein festes Datum für den Notarvertrag genannt, können sich aus dieser Verzögerung Vertragsstrafen und Schadensersatz ergeben.
Die am häufigsten angefragten Dienstleistungen sind:
Vollmacht/Procura especial für den Erwerb oder Verkauf von Immobilien in Spanien,
Notarielle Erklärungen in Erbschaften,
Vollmacht/Procura especial bei Erbschaften und Schenkungen in Spanien,
Vollmacht/Procura especial im spanischen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, also Unternehmenskauf in Spanien, Vertretung des Geschäftsführers (administrador único) oder der Gesellschafter (socio).
Die Vollmacht / Procura especial
Was ist das?
Die Procura especial ist eine Rechtshandlung bei dem ein Rechtssubjekt (der Vertretene) einem anderen Rechtssubjekt (der Vertreter) beim Erfüllen von Rechtsgeschäften, dessen Auswirkung dem Vertretenen zugerechnet werden, die Befugnis überträgt in seinem Namen und auf seine Rechnung zu handeln. Die Prokura entfaltet keine Wirkung, wenn die für das Rechtsgeschäft, das der Vertreter vornehmen möchte, vorgesehene Form nicht gewahrt und rechtskonform übertragen wird.
Worauf muss ich achten?
Angesichts der weitreichenden Befugnisse, die einem Vertreter per Vollmacht erteilt werden können, sollte der Inhalt einer Vollmacht unbedingt vorab überprüft werden. Es sollte auch nur eine Person benannt werden, die absolutes Vertrauen genießt, um einen möglichen Betrug zu vermeiden. Es sei daran erinnert, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen im spanischen Immobiliengeschäft die Zahlung regelmäßig per bankgarantierten Scheck erfolgt, der auf den Namen des Vertreters lauten kann und von diesem einkassiert wird. Für den Fall, dass dieser Zahlungen entgegennimmt aber nicht dem Auftraggeber weiterleitet, müsste man ihn vor einem spanischen Gericht verklagen. Es lohnt sich also immer, einen Fachmann mit dem Entwurf oder Prüfung der Vollmacht zu beauftragen.
Wie kann ich sie rückgängig machen?
Derjenige, der eine Prokura erteilt hat, kann diese jederzeit widerrufen, sofern in der Urkunde nicht speziell geregelt wurde, dass die Prokura unwiderruflich ist. Um einen Widerruf der Prokura durchzusetzen, muss derjenige, der an einem Widerruf interessiert ist, in der Anwaltskanzlei mit einer Kopie der zu widerrufenden Prokura oder, falls diese nicht vorhanden ist, mit allen wesentlichen Daten der Prokura erscheinen. Die Anwaltskanzlei sorgt dann dafür, dass der Widerruf dem vom Widerruf betroffenen Prokuristen und dem spanischen Notar, bei dem die zu widerrufende Prokura hinterlegt ist, zugeht.
Welche Unterlagen benötige ich für die Vollmacht bei dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien?
Ein Ausweisdokument des Vertretenen, die Steueridentifikationsnummer (falls vorhanden), den Güterstand, die vollständigen Personalien der Person, der die Vollmacht erhalten soll, die Immobiliendaten.
Nach der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung, kurz ErbStDV, besteht gemäß § 9 eine Anzeigepflicht der Botschaften und Konsulate. Die diplomatischen Vertreter und Konsuln der BRD haben dem Bundeszentralamt für Steuern die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen, die in Italien ihren letzten Wohnsitz unterhielten und dort verstarben, sowie Schenkungen italienischer Erblasser oder Schenker an Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anzuzeigen.
Der deutsche Fiskus hat damit eine grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit für alle deutsche Staatsangehörige, die nach Italien "ausgewandert" sind oder dort ihren Altersruhesitz haben. Ob eine Erbschaftsbesteuerung durch den deutschen Fiskus tatsächlich eintritt und wie umfangreich diese ausfällt, ist von einer Vielzahl von Einzelheiten abhängig. Zudem besteht noch das Besteuerungsrecht des italienischen Fiskus.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Im Jahre 2017 absolvierte er eine Spezialisierung zum italienischen Erbrecht, den sog. master breve nel diritto di successione in Mailand.